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Wer kann sich versichern? Welche Bereiche werden nicht abgedeckt? Was sind typische Schadensfälle? Kann ich mir meinen Anwalt selbst aussuchen?
Wer kann sich versichern? Grundsätzlich können sich alle nichtselbstständigen Personen versichern lassen. Die Ehepartner der Versicherten, deren minderjährige sowie volljährige Kinder, die sich im Studium bzw. in der Ausbildung befinden (maximal bis zum 25. Lebensjahr), sind automatisch mitversichert. Selbständige und Freiberufler benötigen eine gewerbliche Rechtsschutzversicherung bzw. eine Berufsrechtsschutzversicherung. Welche Bereiche werden nicht abgedeckt? Alle Verfahren wegen vorsätzlicher Straftaten, etwa Beleidigung, Diebstahl oder Betrug sind nicht versicherbar. Vom Versicherungsschutz sind außerdem alle Streitigkeiten vor internationalen Gerichtshöfen, Konkursverfahren gegenüber Versicherten, Streitigkeiten in unmittelbarem Zusammenhang mit der Errichtung oder dem genehmigungspflichtigen Umbau eines Gebäudes sowie - bei den meisten Angeboten - auch das Familien- und Erbrecht ausgeschlossen. Die Versicherung tritt ebenfalls dann nicht ein, wenn es um Geldgeschäfte, zum Beispiel windige Kapitalanlagen oder Kredite, geht. Was sind typische Schadensfälle? Häufig sind Auseinandersetzungen zwischen Mieter und Vermieter, z.B. über Nebenkostenabrechnungen oder Zahlungsrückstände. Auch Verkehrsunfälle ziehen meist einen Rechtsstreit nach sich, wobei Sachschäden und Schadensersatzforderungen oft sehr hohe Kosten verursachen. Wer beispielsweise gegen eine Kündigung durch den Arbeitgeber vorgehen will, muss innerhalb von drei Wochen vor dem Arbeitsgericht klagen. Ohne Rechtsschutz trägt in erster Instanz jede Partei ihre Kosten selbst – unabhängig von Ausgang des Verfahrens. Gilt die Versicherung auch im Ausland? Der Versicherungsschutz gilt europaweit und auch in den Mittelmeerländern, die nicht zu Europa gehören (Algerien, Marokko, usw.). Je nach Versicherer wird bei Auslandsaufenthalten ein ein- bis dreimonatiger weltweiter Versicherungsschutz gewährleistet. In diesen Fällen gilt häufig ein eingeschränkter Versicherungsschutz, z. B. werden ausschließlich eigene Anwaltsgebühren bis zum dreifachen der Kosten eines deutschen Rechtsanwalts übernommen - die Versicherungssumme ist auf regelmäßig 30.000 Euro beschränkt. Wie hoch sind die Kosten? Die Kosten für eine Rechtsschutzversicherung hängen vom Umfang des Versicherungsschutzes und der gewählten Selbstbeteiligung ab. Sind Sie Single, Arbeitnehmer und unter 30 Jahre alt, können Sie sich schon für weniger als 100 Euro im Jahr umfassend rechtsschutzversichern lassen. Wie oft kann ich die Rechtsschutzversicherung in Anspruch nehmen? Die Rechtsschutzversicherung sollte nicht genutzt werden, um wegen jeder Kleinigkeit vor Gericht zu ziehen. Denn um das Beitragsniveau einigermaßen halten zu können, ist eine Selektion von schadensträchtigen Kunden unvermeidbar. Ansonsten kann es vorkommen, dass Ihnen die Versicherung den Vertrag kündigt. In diesem Fall ist es fast unmöglich, bei einer anderen Gesellschaft wieder eine Rechtsschutzversicherung abzuschließen. Nehmen sie daher die Versicherung erst in Anspruch, wenn sich die Streitigkeiten nicht anderweitig lösen lassen. Kann ich mir meinen Anwalt selbst aussuchen? Sie können sich Ihren Anwalt selbst aussuchen. Sie sollten jedoch vorab klären, ob Ihr Wunschanwalt nach der gesetzlichen Gebührenordnung abrechnet. Manche Anwälte verlangen nämlich höhere Gebührensätze als in der Gebührenordnung festgelegt. In diesem Falle müssten Sie die Differenz selbst bezahlen. Was ist im Schadenfall zu beachten? Kontaktieren sie umgehend Ihre Versicherung. Schildern sie den genauen Vorfall und stellen Sie ihr alle erforderlichen Unterlagen zur Verfügung. Die Versicherung prüft dann, ob in ihrem fall ein Versicherungsschutz besteht. Beginnen Sie den Rechtstreit daher nach Möglichkeit erst, nachdem Sie die Deckungszusage ihrer Versicherung erhalten haben. Bei der Wahl ihres Anwalts sollten Sie abklären, ob dieser nach der gesetzlichen Gebührenordnung abrechnet. Sonst bleiben Sie zumindest auf einem Teil der Kosten sitzen. Voraussetzung für den Versicherungsschutz sind die Erfolgsaussichten für das beabsichtigte Verfahren. |