Besserer Rechtsschutz für Soldaten
08.11.2008, Ein Ansinnen des Bundesinnenministeriums ist es deb Rechtsschutz von Bundeswehr-Soldaten im Auslandseinsatz zu verbessern. Der Bund soll demnach zukünftig die Anwaltskosten von Soldaten, Bundespolizisten und Diplomaten übernehmen, wenn diese dienstbedingt Rechtsschutz benötigen. Bislang konnten sie in einem solchen Fall lediglich einen Antrag auf ein zinsloses Darlehen stellen. Verteidigungsminister Franz Josef Jung (CDU) und der Bundeswehrverband haben die Änderung, die natürlich nicht bei vorsätzlichem Handeln des Soldaten gilt, aus aktuellem Anlass durchgesetzt.
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