Enkelkinder sind in Rechtsschutzversicherung nicht mitversichert
16.02.2009,
Laut einer Entscheidung des Kammergerichts Berlin (AZ: 6 U 175/08) gilt ein Enkelkind auch dann nicht mitversichert, wenn das Kind zusammen mit den Eltern im Haushalt der Großeltern lebt und von den Großeltern finanziell unterstützt wird. Den Richtern zufolge sollte der Begriff des «Kindes» nicht auf Enkelkinder ausgedehnt werden. Nach Meinung der Richter können jedoch Adoptiv- und sogar Pflegekinder durchaus als «Kinder» bezeichnet werden und demnach versichert sein.
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