Rechtsschutz: Keine Kostenübernahme bei Selbstvertretung
21.11.2008,
Nach einem rechtskräftigen Urteil des Amtsgerichts München muss eine Rechtsschutzversicherung keine Anwaltsgebühren bezahlen, wenn sich ein Rechtanwalt in einem Prozess selbst vertritt (Az.: 121 C 28564/07).
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