Rechtsschutz: Muss auch Terror-Verdächtigen gewährt werden
21.11.2008,
Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) Anfang September muss die EU auch Terror-Verdächtigen Rechtsschutz gewähren. Dies gilt auch bei der Vorlage weitergehender UN-Beschlüsse. Beschließt demnach der UN-Sicherheitsrat, das Vermögen von Terrorverdächtigen einzufrieden, muss dieser Beschluss in der EU gerichtlich nachgeprüft werden. Betroffene dürfen gegen diesen Beschluss klagen.
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