Rechtsschutz: Muss auch Terror-Verdächtigen gewährt werden

21.11.2008,

Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) Anfang September muss die EU auch Terror-Verdächtigen Rechtsschutz gewähren. Dies gilt auch bei der Vorlage weitergehender UN-Beschlüsse. Beschließt demnach der UN-Sicherheitsrat, das Vermögen von Terrorverdächtigen einzufrieden, muss dieser Beschluss in der EU gerichtlich nachgeprüft werden. Betroffene dürfen gegen diesen Beschluss klagen.


Jetzt vergleichen:
Weitere News zum Thema

Weitere News zu:  Rechtsschutz