Rechtsschutz schon bei Kündigungsandrohung

06.01.2009, Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) aus November müssen Rechtsschutzversicherungen auch dann die Anwaltskosten eines versicherten Arbeitnehmers tragen, wenn er “nur” eine Kündigungsandrohung von seinem Arbeitgeber erhalten hat (AZ: IV ZR 305/07). Da es viele Fälle gibt, die dem hier verhandelten ähneln, hat das Urteil “große praktische Bedeutung”.

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