Rechtsschutzversicherung: Bauausschlussklausel gilt nicht für Streit mit dem Anwalt
27.10.2008, Will ein Bauherr seinen Rechtsanwalt verklagen, weil er ihm vorwirft, in einem Bauprozess einen Fehler gemacht zu haben, so hat seine Rechtsschutzversicherung den Deckungsschutz für dieses Verfahren zu gewähren. Der Bundesgerichtshof: Handelt es sich bei dem Prozess nur indirekt um ein einen Bau betreffendes Verfahren, so gehe es nicht um einen "originären Bauprozess" - auch wenn der Fehler des Anwalts selbst in einem solchen Prozess passiert sei. (AZ: IV ZR 282/07)
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