Wartezeit bei Rechtsschutzversicherung
19.08.2008, Beim Abschluss eines Versicherungsvertrages sollte man daran denken, dass der Versicherungsschutz nicht automatisch sofort und in vollem Umfang besteht. Oftmals ist dieser in den ersten Monaten oder Jahren nach Versicherungsbeginn eingeschränkt, vor allem in der Kranken- und Rechtsschutzversicherung sind Wartezeiten üblich. Mit dieser Regelung wollen Versicherungen vermeiden, dass Verträge abgeschlossen werden, weil aktuell oder in absehbarer Zeit ein Schaden vorliegt.
Je nach Rechtsgebiet gelten bei der Rechtsschutzversicherung Wartezeiten von 1-3 Monaten. Darunter fallen Versicherungsfälle aus dem Arbeitsrecht, dem Mietrecht oder allgemeine Vertragsstreitigkeiten. Ausnahme: Unmittelbar vor dem Versicherungsabschluss gab es einen gleichwertigen Vertrag bei einer anderen Versicherungsgesellschaft, so dass der Schutz nach dem Anbieterwechsel nahtlos weiterläuft. In diesem Fall verzichten viele Versicherungen auf die Wartezeit.
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